Der Kneipp-Verein Herford hat nach den Sommerferien ab dem 18.08.2021 den Kursbetrieb wieder aufgenommen.


 Sport draußen –Training, Ausbildung und Wettkampf-

  •  eine einzelne Person

Kontaktsport:

  • mehrere Personen aus demselben Hausstand (ohne Höchstzahl an Personen)
  • mehrere Personen aus zwei Hausständen (ohne Höchstzahl an Personen) + ggf. beliebig viele immunisierte Personen
  • beliebig viele immunisierte Personen
  • Gruppe bis zu 25 Personen, die höchstens 18 Jahre alt sind + 2 Aufsichts-/Ausbildungspersonen
  • Gruppe bis zu 100 (Neu!) Personen, wenn alle einen Negativtestnachweis vorlegen sowie Namen, Adresse und Telefonnr./E-Mail-Adresse angeben (einfache Rückverfolgbarkeit)

Nur kontaktfrei:

  • Gruppe ohne Höchstzahl an Personen und ohne Negativtestnachweis

 Sport in Hallen und sonstigen Innenräumen

  •  nur mit Negativtestnachweis
  • alle müssen ihre Namen, Adresse und Telefonnr./E-Mail-Adresse angeben (einfache Rückverfolgbarkeit)

 Zwei Möglichkeiten:

  • Gruppe ohne Höchstzahl an Personen, jedoch nur kontaktfrei
  • Gruppe bis zu 100 (Neu!) Personen als Kontaktsport 

Organisatorisches:

Die Sporthallen der Stadt Herford können Sie ab Montag, 07.06.2021, wieder nutzen. Bitte sprechen Sie Ihre gewünschten Belegungszeitendirekt mit dem/der Hausmeister/in ab. Die Kontaktdaten aller Hausmeister/-innen finden Sie in der Liste im Anhang.

Für alle Nutzungen gilt:

⯈ In Innenräumen bitte immer eine medizinische Maske tragen! Sie können sie nur ablegen, wenn das für die Sportausübung erforderlich ist.

Draußen bitte eine Alltagsmaske tragen, wenn mehr als 25 Personen beim Sporttreiben oder beim Zuschauen zusammen kommen. Sie können sie nur ablegen, wenn das für die Sportausübung erforderlich ist.

⯈ Außer bei Kontaktsport gilt: Der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden!

⯈ Duschen, Umkleiden und Gemeinschaftsräume dürfen genutzt werden. Dabei müssen der Mindestabstand von 1,5m und die allgemeinen Hygieneanforderungen eingehalten werden.

⯈ Die „Personen-Einheiten“ müssen mindestens 5m Abstand zueinander einhalten. Zum Beispiel muss ein Duo aus Trainer und seinem Sportler mindestens 5m Abstand halten zur Gruppe aus 10 Kindern, die auf der anderen Spielfeldhälfte trainiert.

⯈ Einen Handzettel mit den Hygiene- und Verhaltensregeln für Ihre Trainer/-innen, Übungsleiter/-innen und andere Aufsichtspersonen finden Sie im Anhang.

Die grundlegenden Vorschriften zum Sportbetrieb bestimmt die Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Paragraph 14 für Sport). Dieses Gesetz finden Sie hier:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210527_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf


  Aufgrund der aktualisierten Corona-Schutzverordnung (§14) in der ab dem 26.05.2021 gültigen Fassung ist gemeinsamer Sport im Amateur- und Freizeitbereich unter Auflagen wieder erlaubt.

Dies gilt auch für Gesundheits- und Reha-Sport.

Folgende Regelungen gelten ab sofort im Kreisgebiet:

1. Im Freien die Ausübung von:

  • kontaktfreiem Sport ohne Personenbegrenzung, 
  • Kontaktsport bis zu 25 Personen, mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.

2. in geschlossenen Räumen

mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, die Ausübung von:

  • kontaktfreiem Sport unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand. 
  • Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen.

Hinweis zur Testpflicht:
Es handelt sich hier um schriftlich oder elektronisch bestätigte Testungen, also keine Selbsttests.
Bei nachgewiesener Immunisierung durch Impfung oder Genesung ist kein Test notwendig.

  Bei weiteren Fragen zur Umsetzung und Zeitplanung wenden Sie sich bitte gerne an unsere Übungsleiter oder den Vorstand.


Corona-Pandemie (Stand: 01.03.2021)

  Alle aktuellen Kurse und Veranstaltungen werden wegen der Pandemie vorerst unterbrochen und finden nicht statt.


  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist  unzulässig.
  • Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
  • Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt.

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